Saal Treppen AB Zum Reiherhorst 12 c 21435 Stelle Tel (04174) 44 46 Fax +46(0)490-70998 info@escalieres.de |
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Unsere Geschäftsbedingungen Zusätzliche Vertragsbestandteile zum Auftrag
sind folgende Hinweise: - Angegebene Lieferzeiten können in den
Monaten Dezember/Januar und Juli/August bedingt durch Feiertage und/oder
Ferien entsprechend verlängert werden.
- Holzteile massiv und verleimt, können je
nach Holzart unterschiedliche, naturbedingte Farb- oder Strukturunterschiede
oder auch gesunde Äste aufweisen.
- Besondere Merkmale der verschiedenen
Oberflächenbehandlungen und notwendige Pflege wie auch evtl.
Nachbehandlungen entnehmen Sie bitte Ihrer Auftragsbeschreibung oder den
gesonderten Hinweisen dazu.
- Bei geölten Oberflächen (bleiben rauh)
wird in den Bereichen, in denen Anpassarbeiten an der Treppe erforderlich
werden (Schleifarbeiten etc.), durch unseren Monteur einmal im Zuge der
Montage nachgeölt. Für die weitere Nachbehandlung, die erst nach 24
Stunden erfolgen kann, übergeben wir Ihnen die erforderliche Menge Öl.
Eine zweite Anfahrt zur Nachbearbeitung durch uns erfolgt nicht.
- Ist im Angebotspreis die Montage durch uns
enthalten, so setzen wir voraus, dass tragfähige Auflager, Wände und
Deckenöffnungen entsprechend den Erfordernissen vorhanden sind und uns eine
zeitlich zusammenhängende Montage ermöglicht wird.
- Die notwendigen
Befestigungen/Verschraubungen in der Treppe/Geländer werden mit leicht
vorstehenden Holzkappen abgedeckt und nur an den Handläufen (Oberkanten)
glatt geschliffen.
- Die Verleistung (Wand-/Deckenabschluss)
einer Treppe bei Wänden und Decken, welche wir nicht lot- und waagerecht
vorfinden, ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Ebenso ist die Anbindung
zum Mauerwerk (z.B. mit Acryl/Silikon) durch Abspritzen der Fugen sowie
Anschlussarbeiten zum Fußboden (z.B. Austritt) nicht im Leistungsumfang
enthalten. Eine im Leistungsumfang enthaltene Deckenstirnverkleidung kann
nicht auf ungleichmäßige Stirnseiten bzw. Fußbodenhöhen angepasst
werden.
- Bei gewendelten Treppen stehen die
Außenwangen wegen der Lastverteilung auf den darunterhergehenden Wangen in
die Eckverbindung höhenversetzt zueinander.
- Zusätzlich benötigte Materialien/Arbeiten,
um eine einwandfreie, allen Sicherheitsgeboten gemäße Montage bzw.
Aufstellmöglichkeit zu schaffen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Eventuell erforderliche Stemm-, Verputz- und
Maurerarbeiten sind bauseitig zu erbringen.
- Für Beschädigungen durch notwendige
Bohrarbeiten an nicht gekennzeichneten Leitungen im Treppenbereich wird
keine Haftung übernommen, ebenso für eventuelle Beschädigungen an Tapeten
und Fußbodenbelägen (z.B. Teppichboden) im Aufstellbereich der Treppe.
- Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass bei der Montage der Treppen Schleif-, Säge- und andere
Anpassungsarbeiten notwendig sind, welche auch einen gewissen Umfang an
Staub/Schmutz verursachen und wir übernehmen keine Haftung für notwendige
Reinigungsarbeiten nach Fertigstellung der Montage (evtl. vorhandene
Einrichtungsgegenstände sind bauseitig vorher zu entfernen.
- Der zur Durchführung der Montagearbeiten
notwendige Baustrom wie auch heißes Wasser, wird uns kostenlos zur
Verfügung gestellt.
- Es wird bauseitig gewährleistet, dass die
zu montierende Treppe während der Einbauzeit, bis zur Abnahme nicht als
Aufgang benutzt bzw. nur durch von uns beauftragten Mitarbeitern begangen
wird.
- Mit Beendung der Montage erfolgt die Abnahme
durch den Auftraggeber. Ein entsprechendes Abnahmeprotokoll legt unser
Monteur vor, Beanstandungen sind dort zu vermerken. Sollten nach Abnahme der
Treppe Forderungen auf Nacharbeiten durch den Auftraggeber erfolgen,
behalten wir uns vor, diese in Rechnung zu stellen, soweit sie nicht der
gesetzlichen Gewährleistung unterliegen.
- Ebenso mit Beendigung der Montage ist die
Zahlung unserer Rechnung (sofern diese nicht als Vorauszahlung erfolgte) bar
oder per Scheck bzw. nach Vereinbarung sofort fällig. Bitte stellen Sie
entsprechende Zahlungsmittel bereit. Unser Monteur ist inkassoberechtigt.
- Sämtliches geliefertes Material bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Forderungen aus der
Weiterveräußerung gelten als an uns abgetreten.
- Gerichtsstand ist
Winsen/Luhe.
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